Jenseits von KlimAgrar
Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE)
Für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind mehrere ständige Beratungsgremien tätig, die regelmäßig in Form von Gutachten die politische Arbeit des Ministeriums unterstützen. Dazu gehört unter anderem der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE).
Im März 2015 legte der Beirat sein Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ vor (Ber. Landwirtsch. Sonderheft 221).
Im November 2016 veröffentlichte der WBAE zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik (WBW) das Gutachten „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ (Klimaschutzgutachten 2016. 2. korr. Auflage. Ber. Landwirtsch. Sonderheft 222 (September 2016) und Errata (Oktober 2016)). Zur einschneidenden Reduzierung der weltweiten Emission von Treibhausgasen (THG) befürworten die beiden Wissenschaftlichen Beiräte in diesem Klimaschutzgutachten „ambitionierte globale, aber auch EU- und bundesweite Emissionsziele, sowohl aus Gerechtigkeitsgründen als auch, weil sie im Eigeninteresse Deutschlands und der EU liegen“.
Im April 2018 legte der WBAE die Stellungnahme „Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020“ mit entsprechenden Grundsatzfragen und Empfehlungen vor (Ber. Landwirtsch. Sonderheft 225) und ergänzte diese im Juni 2019 um die Stellungnahme „Möglichkeiten, Ansatzpunkte und Grenzen einer Verwaltungsvereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU“ (Ber. Landwirtsch. Sonderheft 226). Des Weiteren veröffentlichte der WBAE im Juli 2019 die Stellungnahme „Zur effektiven Gestaltung der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU nach 2020“ (Ber. Landwirtsch. Sonderheft 227).
Im Juni 2020 legte der Beirat ein Gutachten zur „Politik für eine nachhaltigere Ernährung“ vor (Ber. Landwirtsch. Sonderheft 230, August 2020).
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Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (dipAgrar)

Das Ziel der Deutschen Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) ist es, die Innovationskraft der deutschen Landwirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu verbessern. Die geförderten Projekte sind insbesondere in den Themenbereichen Ackerbau, Gartenbau, Sonderkulturen, Tierhaltung und Lebensmittelherstellung angesiedelt. Aus diesen Förderprojekten heraus entstehende verbesserte oder neue Produkte und Verfahren sollen ihren Eingang in die landwirtschaftliche Praxis finden. In dieser Endphase des Innovationsprozesses kommt es jedoch vermehrt zu Hemmnissen, die es abzubauen gilt. Zum Beispiel:
- fehlendes Kapital bei der Markteinführung
- zu kurze Förderlaufzeiten
- fehlende Erprobungs- und Demonstrationsmöglichkeiten unter Praxisbedingungen
- unzureichende Vernetzung, Kooperation und mangelnder Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen, Industrie und Landwirtschaft
Besonderes Augenmerk legt die dipAgrar bei der Entscheidung über die Förderwürdigkeit auf den Beitrag zum Erreichen übergeordneter agrarpolitischer Zielsetzungen. Dazu zählt unter anderem die Agenda 2030 und die dazu gehörigen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Zu den Zielsetzungen der Projekte, die von der dipAgrar gefördert werden, gehören unter anderem:
- wettbewerbsfähige Landwirtschaft
- effiziente Ressourcennutzung
- nachhaltiger Pflanzenbau
- tiergerechte Haltung
- gesunde Ernährung, Lebensmittelsicherheit
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Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) wurde 1993 auf Initiative der Bundesregierung zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekten im Bereich nachwachsende Rohstoffe ins Leben gerufen. Die FNR untersteht als Projektträger dem Landwirtschaftsministerium (BMEL) und soll satzungsgemäß einen wirksamen wie kontinuierlichen Beitrag für die Entwicklung und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe leisten. Dies soll insbesondere unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte geschehen:
- Flächenkonkurrenz
- direkte und indirekte Flächeneffekte
- Biokonversion
- partielle und übergreifende Nachhaltigkeitskonzepte
Die Rahmenbedingungen für das Vorgehen der FNR sind im Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL festgehalten. Dieses orientiert sich unter anderem an der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Nationalen Politikstrategie Bioökonomie und unterstützt
- die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie die für deren Herstellung zugrundeliegenden Verfahren und Technologien,
- die Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit biobasierter Wirtschaft unter der Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen.
Zu den Zielen im Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“, die unmittelbar oder direkt im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen sowie biobasierten Erzeugnissen stehen, gehören unter anderem:
- Steigerung der Ressourceneffizienz, vermehrtes Recycling, Verminderung der Emission von Treibhausgasen und Erhalt der Biodiversität
- Nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung sowie die Entwicklung neuer Technologien und integrierter Nutzungskonzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette
- Verbesserte Wahrnehmung globaler Verantwortung für eine umwelt– und sozialverträgliche Gestaltung biobasierte Wirtschaft
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft (vor allem im ländlichen Raum)
Die FNR stellt darüber hinaus eine Übersicht der „Basisdaten Nachwachsende Rohstoffe“ zur Verfügung.
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Koronivia Joint Work on Agriculture (KJWA)

Koronivia ist eine Forschungsstation auf den Fidschi-Inseln im Südpazifik. Seit Fidschi Ausrichter der 23. UN-Klimakonferenz (COP23) in Bonn 2017 war, ist Koronivia joint work on agriculture (KJWA) der Titel einer der Beschlüsse der COP23 (Decision 4/CP.23), der die Nebenorgane der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) für wissenschaftliche und technische Beratung (SBSTA) sowie Durchführung (SBI) des Übereinkommens von Paris auffordert, Maßnahmen zu erarbeiten, um die Ziele zur Erreichung der Minderung der Emission von Treibhausgasen (THG) und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen. Der Koronivia-Beschluss steht dabei für die Berücksichtigung der Belange des Sektors Landwirtschaft und umfaßt im Wesentlichen sechs Themenbereiche:
- Modalitäten zur Implementierung der Ergebnisse der anderen Arbeitsgruppen, die einen Bezug zur Landwirtschaft der Zukunft haben könnten;
- Methoden und Ansätze zur Bewertung von Chancen der Anpassung und Resilienz in der Landwirtschaft;
- Verbesserte Bodennutzung, d. h. Verbesserung des Kohlenstoffgehalts im Boden (Kohlenstoffsenke) und des Bodenzustands, Erhalt der Bodenfunktionen und der Bodenfruchtbarkeit im Grasland und im Ackerland sowie in übergreifenden Systemen der Landnutzung einschließlich Wasserhaushalt;
- Verbesserung von Nährstoffnutzung und Düngereinsatz im Pflanzenbau zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung und einer robusten Landwirtschaft;
- Verbesserte Nutztierhaltung;
- Sozioökonomische Fragen aus dem Bereich der Landwirtschaft und Fragen der Ernährungssicherung in Zeiten des Klimawandels.
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Global Research Alliance on Agricultural Greenhouse Gases (GRA)

Die Globale Forschungsallianz (GRA) wurde von Neuseeland initiiert und auf der 15. UN-Klimakonferenz (COP15) in Kopenhagen 2009 ins Leben gerufen,1 wo auch das Zwei-Grad-Ziel als Minimalkonsens erstmals festgehalten wurde (Übereinkunft von Kopenhagen). Inzwischen sind 56 Staaten an der Forschungsallianz beteiligt, darunter Deutschland, das von Japan den Vorsitz des Mitgliederrates in der Periode September 2018 bis August 2019 übernahm. Federführend in dieser Zeit ist Dr. Wolfgang Zornbach vom Referat 521 (Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Klimafolgen) am Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Angeschlossene Einrichtungen in Deutschland sind
- die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig
- das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- die Justus-Liebig-Universität Gießen
Zu den Partnerorganisationen in Europa gehören
- die Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung – Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR)
- die länderübergreifende Initiative für Programme zu Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Klimawandel – Joint Programming Initiative on Agriculture, Food Security and Climate Change (FACCE-JPI)
- die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen – Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO)
Parallel zur 8. Jahresversammlung des GRA-Mitgliederrates am 10.–11. September 2018 in Berlin fand die Internationale Konferenz zur Emission von Treibhausgasen in der Landwirtschaft und zur Ernährungssicherung statt: siehe AgriGHG 2018.
- siehe auch: Climate change in New Zealand[↩]
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International Association for Landscape Ecology (IALE)

Die Internationale Gesellschaft für Landschaftsökologie (IALE) wurde 1982 gegründet und hat sich den weltweiten Informationsaustausch zwischen Wissenschaftlern, Politikern und Partnern in Sachen Landschaftsökologie zur Aufgabe gemacht. Die IALE gliedert sich in mehrere Regionalvereinigungen, darunter die IALE-D in Deutschland. Das Leitbild der IALE zielt darauf ab, die Landschaftsökologie zur wissenschaftlichen Basis für die Landschaftsanalyse, die Landschaftsplanung und das Landschaftsmanagement weltweit zu machen. Um das zu erreichen, fördert die IALE durch Aktivitäten in der Wissenschaft, der Bildung sowie in der Kommunikation den Ausbau der internationalen Kooperation und den Aufbau von Synergien zwischen den Disziplinen. Die zentralen Arbeitspunkte der IALE sind:
- die Bereitstellung einer Basis, die als Plattform zur Diskussion sowie zur verstärkten transdisziplinären Zusammenarbeit dient;
- die Bereitstellung einer Infrastruktur für Landschaftsökologen, die über den weltweit aktuellen Stand der Forschung aufklärt;
Unter anderem zeichnet die IALE für das Fachjournal Landscape Ecology verantwortlich, das sich mit verschiedenen Themen zu Landschaften auf unterschiedlichen Skalen beschäftigt. Im September 2019 fand zudem die Jahrestagung der IALE-D bei den Landwissenschaften an der Universität Potsdam statt.
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Deutsche Agrarforschungsallianz (DAFA)

Die Deutsche Agrarforschungsallianz (DAFA) ist eine Gemeinschaftsinitiative von sechzig Einrichtungen in der deutschen Agrarforschung und existiert seit 2011. Ihre Ziele und Aufgaben umfassen Forschungsthemen in den Agrarwissenschaften und der Ernährungswissenschaft. Aus der Satzung der DAFA ergeben sich folgende Schwerpunkte für ihre Tätigkeit:
- die Identifizierung der für die Agrarforschung relevanten Forschungsthemen und deren erfolgversprechende Plazierung in der Planung und Ausschreibung von nationalen wie internationalen Forschungsprogrammen;
- die Vernetzung und Bündelung von Forschungseinrichtungen und Kompetenzen sowie die Vorbereitung spezieller Konsortien mit besonderer Eignung zur Bearbeitung der identifizierten Themen;
- die vereinfachte Vermittlung von Interessenten aus dem In- und Ausland an kompetente Partner aus der deutschen Agrarforschungslandschaft.
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Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)

Im Zuge des Earth Summit (UNCED) in Rio de Janeiro richtete die Bundesregierung 1992 den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein. Der WBGU setzt sich aus neun Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen zusammen und agiert als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Den Vorsitz teilte sich Professor Sabine Schlacke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bis 2019 mit Professor Dirk Messner von der Universität der Vereinten Nationen am Standort Bonn, seitdem aktuell mit Professor Karen Pittel vom ifo-Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (e.V.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Hauptaufgaben des WBGU sind:
- die Analyse von globalen Umweltproblemen und von Problemen in der Ausrichtung auf eine nachhaltige Entwicklung in Form von Gutachten;
- die Auswertung nationaler und internationaler Forschung auf dem Gebiet des globalen Wandels;
- im Sinne einer Frühwarnung das Aufzeigen neuer Problemfelder im Zusammenhang mit globalen Umweltveränderungen und Zukunftsszenarien;
- das Aufzeigen von Forschungsdefiziten sowie das Geben neuer Impulse für Maßnahmen in diesem Umfeld;
- die Beobachtung und Bewertung politischer Aktivitäten zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene;
- die Erstellung von Handlungs- und Forschungsempfehlungen für die Politik;
- die Förderung des Bewusstseins für die Probleme des globalen Wandels durch entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Im Hauptgutachten des WBGU aus dem Jahr 2019 geht es um die Verknüpfung der Digitalisierung mit den SDG, den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030), sowie mit den Klimaschutzzielen im Übereinkommen von Paris. Damit der digitale Wandel sich nicht beschleunigend auf die Schädigung von Klima und Umwelt sowie den Ressourcen- und Energieverbrauch auswirkt, fordert der WBGU eine aktive politische Gestaltung „unserer gemeinsamen digitalen Zukunft“.
Das Hauptgutachten 2020 befasst sich mit der „Landwende im Anthropozän“. Nur wenn sich unser Umgang mit Land grundlegend ändere, könnten die Klimaschutzziele erreicht, der dramatische Verlust der biologischen Vielfalt abgewendet und das globale Ernährungssystem nachhaltig gestaltet werden: „Von der Konkurrenz zur Integration“.
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Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Als Nachfolgeprogramm für die Lissabon-Strategie des EU-Sondergipfels aus dem Jahr 2000 wurde 2010 die Strategie Europa 2020 zur Bewältigung aktueller Herausforderungen auf EU-Ebene verabschiedet, insbesondere, was die Themen Globalisierung, Knappheit von wirtschaftsstrategischen Rohstoffen sowie demographischen Wandel betrifft. Eine der sieben dabei ausgesprochenen Leitinitiativen ist die sogenannte Innovationsunion, in deren Folge auch der Grundstein für die Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) gelegt wurde. Diese sollen maßgeblich zur Beschleunigung der Forschung, Entwicklung und der Markteinführung von Innovationen beitragen (vgl. auch Horizont 2020, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation aus dem Jahr 2014, und Horizont Europa, das dieses Programm ab 2021 ablösen soll). Die Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) hat dabei zum Ziel, die Land- und Forstwirtschaft in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu fördern, damit dieser Sektor im Einklang mit der Natur „durch weniger mehr erreicht“. Die EIP-Agri widmet sich der Sicherstellung
- einer weltweiten Ernährungssicherung;
- einem breiten Spektrum land- und forstwirtschaftlicher Produkte sowie diversifizierter Produktionssysteme (Primärproduktion);
- einer langfristigen Versorgung mit Produkten aus dem Primären Sektor zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Lebensmitteln und anderen Produkten aus der Land- und Forstwirtschaft, die keine Lebens- oder Nahrungsmittel sind;
- einer ausgewogenen Wertschöpfungskette.
In diesem Zusammenhang wird auch die Wichtigkeit des Bodens als natürlicher Ressource in der landwirtschaftlichen Produktion hervorgehoben, der ebenfalls durch die Folgen der globalen Erwärmung verändert wird. Deshalb ist es besonders wichtig, grundlegende Bodenfunktionen wie den Boden-Wasser-Kreislauf, die Bodenstabilität oder auch die biotische Integrität des Bodens aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig sind die Systeme der Bewirtschaftung so anzupassen, dass sie der Bodenverarmung und Bodenerosion vorbeugen, damit der Boden auch seine Funktion als Kohlenstoffsenke nicht verliert. In der finalen Mitteilung der EU-Kommission sind daher zwei maßgebende Zielindikatoren definiert:
- die Umkehrung der derzeit beobachteten Verlangsamung und verstärkte Förderung der Effizienzsteigerung und des entsprechenden Produktivitätszuwachses im landwirtschaftlichen Sektor;
- der Erhalt der Bodenfunktionen der Landschaft in Europa im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft in stabilen Ökosystemen sowie der Ertragsfähigkeit des Bodens und seiner Schlüsselrolle beim Klimaschutz.
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Joint Programme Initiative on Agriculture, Food Security and Climate Change (FACCE-JPI)

Die Aufrechterhaltung der globalen Ernährungssicherung stellt die Landwirtschaft in der heutigen Zeit vor große Herausforderungen. Angesichts der stetig wachsenden Bevölkerung auf der Erde und der globalen Erwärmung bedarf es immenser Anstrengungen, die Verfügbarkeit und den Zugang zu Lebensmitteln unter der Prämisse einer nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen. Im Jahr 2010 hat die Europäische Union deshalb eine länderübergreifende Initiative für Programme zu Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Klimawandel (FACCE-JPI) beschlossen, der sich mittlerweile 24 Mitgliedstaaten der EU angeschlossen haben, darunter Deutschland. Die Ziele dieser Initiative lassen sich grundsätzlich in zwei Punkten zusammenfassen:
- Nationale Forschungsaktivitäten sollen über Grenzen hinweg zusammengeführt und gebündelt werden, um die Herausforderungen in Bezug auf Ernährungssicherung und Ressourceneffizienz unter der fortschreitenden globalen Erwärmung auf globalem Niveau gemeinsam zu bewältigen.
- Die Entwicklung von Innovationen soll über die Grenzen von Wissenschaft und Landwirtschaft hinaus stattfinden, um im selben Atemzug auch sozioökonomische Sachverhalte, also wirtschaftliche und soziale Aspekte, anzusprechen und so einen Nutzen für die gesamte Gesellschaft zu erbringen.
FACCE-JPI hat dazu unter anderem den Netzwerk-Knoten MACSUR ins Leben gerufen (Modelling European Agriculture with Climate Change for Food Security), in dem nationale Fördermittel organisiert und zusammengeführt werden und über den inzwischen über siebzig Forschungseinrichtungen aus achtzehn Ländern bedient werden.
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Europäisches Erdbeobachtungsprogramm Copernicus

Das Europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus stellt die Fortführung des seit 2010 unter dem Titel Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) durchgeführten Satellitenprogramms dar. Es handelt sich um eine Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU), der Europäischen Raumfahrtbehörde (ESA) und Mitgliedstaaten der EU mit einer verlängerten Laufzeit von 2014 bis 2020. Im Rahmen von Copernicus unterhält die ESA derzeit die Satellitenmissionen Sentinel-1 (Radar – seit 2014), Sentinel-2 (Multispektralsensoren im optischen und Infrarotbereich – seit 2015) und Sentinel-3 (Radio-, Infrarot- und optische Sensoren – seit 2016), die jeweils aus einer Gruppe von einzelnen Satelliten zur Erdbeobachtung und Fernerkundung bestehen. Der Einsatz weiterer Missionen an Bord anderer Satelliten ist ab 2020 geplant (Sentinel-4, Sentinel-5, Sentinel-6). Website: www.copernicus.eu
Die Bundesregierung hat zu dem Beobachtungsprogramm 2017 die nationale Copernicus-Strategie beschlossen, die vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bonn begleitet wird: www.d-copernicus.de. Im Zuge dieser Strategie lädt sie die Nutzer und Teilnehmer regelmäßig zum Dialog ein: siehe Nationales Forum für Fernerkundung und Copernicus